>> bitte wichtige Informationen zur aktuellen Situation im Franzenhof lesen
Bildungsfreistellung
Seminare mit Bildungsfreistellung im Franzenhof
Die Frauenbildungsstätte Franzenhof e.V. führt als anerkannte Heimbildungsstätte des Landes Brandenburg Veranstaltungen nach dem Brandenburgischem Weiterbildungsgesetz durch und wird in diesem Rahmen vom Brandenburgischen Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) gefördert.
Ein Platz für Brandenburgerinnen!
Aus diesem Grund reservieren wir vorab für eine gewisse Zeit einige Seminarplätze für Brandenburgerinnen, die Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub beantragen möchten.
Sofern diese Plätze von Brandenburgerinnen nicht nachgefragt werden, vergeben wir sie an andere Interessentinnen.
Bildungsfreistellung
In Brandenburg hat jede Arbeitnehmerin Anspruch auf zehn Tage Bildungsfreistellung (BF) für berufliche, politische und kulturelle Weiterbildung innerhalb von zwei aufeinander folgenden Beschäftigungsjahren.
Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei den zuständigen Stellen der jeweiligen Landesministerien oder auf deren Internetportalen.
Auch die einzelnen Gewerkschaften informieren über Ihre Ansprüche.
Bildungsurlaub
In Berlin gibt es die Möglichkeit zum Bildungsurlaub (BU) zur beruflichen und politischen Weiterbildung. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen.
Bildungsurlaub im Franzenhof
Für alle Seminare mit Bildungsfreistellung (BF) wird von uns auch die Anerkennung als Bildungsurlaub (BU) in Berlin beantragt.
Voraussetzungen für die Gewährung von BF/BU:
- eine Anstellungsdauer von mindestens sechs Monaten
- ein schriftlicher Antrag bei der Arbeitgeberin/ dem Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor Seminarbeginn
- der ausgewählte Kurs muss von der jeweiligen Landesbildungsbehörde anerkannt sein
Ablehnungsgründe
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung/ Bildungsurlaub bedeutet nicht, dass in jedem Fall zu jedem Zeitpunkt die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber Ihnen die Bildungsfreistellung/den Bildungsurlaub gewähren muss. Je nach Bundesland, Größe der Betriebe sowie betriebsinternen Gründen greifen hier unterschiedliche Bestimmungen.
Weitere Informationen
zur Beantragung von Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub finden Sie >> hier.